Empfehlung Cookies in der DSGVO
Die allseits unbeliebten Cookies auf den Webseiten sind immer wieder ein “Quell großer Freude”, wenn es um deren richtigen Einsatz in Bezug auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geht. Eine unrechtmäßige Nutzung kann schon mal 30.000 Euro. Eine formelle Rechtsberatung darf ich Ihnen natürlich nicht geben und diese darf nur von Ihrem Rechtsbeistand erfolgen. Die folgenden Schritte wende ich allerdings immer als erste Prüfung an und könnte Ihnen als Leitfaden vielleicht helfen.
Datenschutzerklärung
Beschreiben Sie die Verwendung der Cookies in leicht verständlicher Schreibweise in der Datenschutzerklärung. Diese sollte natürlich auch von jeder Seite erreichbar sein. Der Link sollte das Word “Datenschutz” enthalten.
Beschreibung der Cookies
Jedes Cookie braucht eine Beschreibung für welchen Zweck es eingesetzt wird oder notwendig ist
Einwilligung
Alle Cookies, die Ihre Website nicht für den Betrieb und die Funktionalität benötigen (sogenannte technische Cookies) bedürfen einer Zustimmung und Ihre Webseite braucht einen Cookiemanager. Hier kann der Anwender jeden Cookie individuell anwählen. Eine Vorauswahl ist nicht zulässig. Vor einer Zustimmung dürfen keine Informationen gesammelt werden.
Zustimmung widerrufen
Der Anwender hat das Recht, seine Entscheidung für eine Zustimmung zu Cookies zu widerrufen. Vielleicht möchte er ja auch später der Cookie Nutzung zustimmen. Sie müssen also einen Link auf den Cookiemanager bereitstellen, der ein späteres OptIn/OptOut ermöglicht.
Foto by Lisa Fotios