Fotografieren und Datenschutz
Wieder eine extrem hilfreiche Klarstellung und Hilfestellung durch den baden-württembergischen Datenschutzbeauftragten.
Für den privaten Raum werden eindeutige Antworten gegeben zu:
- Darf ein Verein ohne die Einwilligung der Mitglieder Mannschaftsfotos veröffentlichen?
- Darf ein Verein Fotos von (Sport-) Veranstaltungen veröffentlichen?
Und zu einem Fotografierverbot an Schulen:
Ein generelles Fotografierverbot ist sicher keine vernünftige Lösung.